Preisobergrenze für 0180er Sonderrufnummern
Ab dem 01.03.2010 gelten neue Preisobergrenzen für 0180 Mehrwertnummern. Die Preisobergrenze wurde eingeführt um Verbraucher vor überteuerten Gesprächen zu schützen. Ab Angang März 2010 kosten Gespräche mit 0180er Sonderrufnummern maximal 0,42 Euro pro Minute. Das neue Gesetz soll neben dem Schutz der Verbraucher vor überteuerten Gesprächen auch mehr Transparenz für den Verbraucher bieten. Betreiber von 0180-Nummer müssen neben den Kosten aus dem Festnetz auch den Höchstpreis für Gespräche von einem Handy angeben. Aussagen wie „Die Kosten für Gespräche aus Mobilfunknetzen“ reichen nicht mehr aus. Auch dürfen Gespräche zu 0180-Rufnummern nicht mehr pro Anruf angerechnet werden, sondern nur noch pro Minute. Die 0180-Rufnummer sind bei Kundenhotlines sehr beliebt. Anrufe vom Handy haben in der Vergangenheit zwischen ca. zwischen knapp 70 und 90 Cent pro Minute bewegt. Aus dem Festnetz lediglich 0,14 Euro pro Minute. Auch nach der Gesetzesänderung bleibt der Grundsatz „vom Festnetz ist es günstiger“.Mehr Informatationen: Preisobergrenze bei 0180 Nummern
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