Preisobergrenzen für 0180er Rufnummern
Mit dem 01. März 2010 hat sich einiges geändert in der Gebührenwelt beim Telefonieren. Seit diesem Tag gelten nämlich für die 0180er-Rufnummern Preisobergrenzen. Allerdings ist bei allen anderen sogenannten Mehrwert-Vorwahlen alles beim alten geblieben. Konkret heißt dies, dass die 0180er-Nummern höchstens 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Allerdings kommt es auch wieder darauf an, welche Ziffer nach der 0180 kommt.Bei 0180-1er-Nummern entstehen Kosten von 4 Cent für jede angefangene Minute, bei 0180-3er-Nummern sind es 9 Cent, bei 0180-5er fallen 14 Cent an. Und bei der Vorwahl 0180-2 zahlen die Verbraucher eine Pauschale von 6 Cent pro Anruf. Hingegen für 0180-4er-Nummern werden 20 Cent fällig. Greifen werden die 42 Cent dann für Handy-Anrufe.
Ideal nach wie vor ist es natürlich, wenn ein Unternehmen dem Verbraucher eine Hotline mit einer 0800er-Nummer anbietet. Denn diese Vorwahl ermöglicht kostenfreie Anrufe bei den Hotlines, und zwar auch mit dem Handy. Die Kosten für die Anrufe übernehmen komplett die Unternehmen und Behörden, die eine derartige Rufnummer zur Verfügung stellen für den Serviceanruf. Allerdings bedarf es auch hier noch Nachholbedarf was den Verbraucherschutz angeht, denn häufig sind die 0800er-Nummern für Handys und auch aus Telefonzellen gesperrt. Grund: Die höheren Kosten für die Unternehmen.
Bei den 0137er und den 0138er ist es so, dass es sich bei beiden Nummern um von vor allem von Fernsehsendern für Gewinnspiele oder für Abstimmungen einsetzte Nummer handelt. Diese stellen für die Sender eine sehr wichtige Einnahmequelle dar neben der Werbung.
Dabei kosten die Rufnummern 0137-1 und 0137-5 den Verbraucher pauschal 14 Cent, die 0137-6er-Nummern einmalig 25 Cent und die 0137-7er-Nummer sogar einen ganzen Euro. Die 0137-8er und 0137-9er-Nummern 50 Cent. Wählt man 0137-2, 0137-3, 0137-4 und 0138, so erfolgt die Abrechnung auf Minutenbasis mit 14 Cent.
Noch heftiger sieht es mit den Kosten bei den 0900er-Nummern aus. Hier gibt es keine festen
Gebührenvorgaben für die Anbieter. Allerdings sieht das Telekommunikationsgesetz bestimmte Höchstgrenzen vor für die Telefongebühren. Ein Anruf unter einer 0900er-Nummer darf pro Minute zum Beispiel höchstens 3 Euro kosten und wird spätestens nach 60 Minuten automatisch beendet. Aber es gibt auch eine Gebühren-Obergrenze von 30 Euro. Wichtig ist, dass inzwischen erreicht wurde im Verbraucherinteresse, dass die Gebühren für die 0900er-Verbindungen vor Beginn der Berechnung angesagt werden müssen.
Eine weiter kostentreibende Rufnummer ist die 118. Hierbei handelt es sich um eine Auskunfts-Rufnummer. Bei einem Anruf aus dem Festnetz der Telekom werden hier 1,99 Euro pro Minute fällig. Werden die Gespräch dann direkt vermittelt, fallen weitere Gebühren an.